Gunzenhausen – Ein 55-Jähriger aus der Region hatte sich in einem Einrichtungsgeschäft ein Kissen gekauft. Nachdem es offenbar seinen Erwartungen nicht entsprach, wollte er das Kissen einige Tage später wieder umtauschen. Ihm wurde erläutert, dass er nur einen Teil des Kaufpreises erstattet bekommt. Beim Verlassen des Geschäfts wollte der Kunde seinem Ärger Luft machen und trat mit dem Fuß gegen die automatische Tür. Dabei hat er den Schließmechanismus beschädigt, die genaue Schadenshöhe steht noch nicht fest. Durch die Geschäftsleitung wurde daraufhin Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet.